Der Essensbeitrag nach TKGB (Tageskostenbeteiligungsgesetz)
Die Senatsverwaltung von Berlin hat einen Kostenbeitrag für das Mittagessen festgesetzt, den die Eltern unabhängig davon, ob das Kind Teilzeit oder Ganztags in der Kita betreut wird, an den Kita-Träger zahlen müssen. Der Beitrag ist auf Ihrem Kita-Gutschein ausgewiesen (zurzeit 23,00 €).
Der Zusatzbeitrag des Trägers
Wir erheben einen Zusatzbeitrag von 100,00 € pro Kind/Monat. Der Zusatzbeitrag setzt sich aus folgenden Leistungen zusammen: Lebensmittel in Bio-Qualität, zusätzliches Betreuungspersonal und ein Teil der Fahrtkosten in den Wald.
Teilnahme am Bildungs- und Teilhabepaket
Familien, die Leistungen nach dem SGB II (Alg-2-Bezug), SGB XII (Sozialhilfe), BKGG (Kinderzuschlag), WoGG (Wohngeld) oder nach dem AsylbLG beziehen, haben Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabe-Paket der Bundesregierung.
Bei Vorlage eines aktuellen BerlinPasses zahlen Sie keinen Essensbeitrag gemäß dem TKGB (Tageskostenbeteiligungsgesetz). Es entstehen Ihnen keine Kosten für Ausflüge (z. B. für Kino-, Theater- oder Zoobesuche). Wenn wir mehrtägige Fahrten mit Übernachtungen durchführen, beantragen Sie bitte bei der für Sie zuständigen Stelle die Kostenübernahme. Der zusätzliche Kita-Beitrag reduziert sich um 45,00 € pro Kind/Monat.
Förderverein
Eine Mitgliedschaft im Förderverein unterstützt die regelmäßigen Fahrten in den Wald, um das Konzept der Natur- und Waldpädagogik umzusetzen. Weitere Informationen und den Antrag zur Fördermitgliedschaft finden Sie hier.