Elternvertretung

Bei uns werden jährlich am ersten Elternabend des neuen KiTa-Jahres neue Elternvertreter*innen für jede Kindergruppe gewählt.

Es sind zwei bis drei Elternvertreter*innentreffen pro KiTa-Jahr geplant. Elternvertreter*innen vertreten die Interessen der Elterngemeinschaft und vernetzen die Themen der Eltern und des Trägers miteinander. Sie sind an der Planung der Feste beteiligt.

Finanzierung

Der Essensbeitrag nach TKGB (Tageskostenbeteiligungsgesetz)

Die Senatsverwaltung von Berlin hat einen Kostenbeitrag für das Mittagessen festgesetzt, den die Eltern unabhängig davon, ob das Kind Teilzeit oder Ganztags in der KiTa betreut wird, an den KiTa-Träger zahlen müssen. Der Beitrag ist auf Ihrem KiTa-Gutschein ausgewiesen (zurzeit 23,00 €)

Der Zusatzbeitrag des Trägers

Unser Verein erhebt einen Zusatzbeitrag von 90,00 € pro Kind / Monat. Der Zusatzbeitrag setzt sich aus folgenden Leistungen zusammen: Lebesmittel in Bio-Qualität, zusätzliches Betreuungspersonal und ein Teil der Fahrtkosten in den Wald.

Teilnahme am Bildungs- und Teilhabepaket

Familien, die nach dem SGB II (Alg-2-Bezug), SGB XII (Sozialhilfe), BKGG (Kinderzuschlag), WoGG (Wohngeld) oder nach dem AsylbLG Leistungen beziehen, haben einen Anspruch aus dem Bildungs- und Teilhabe-Paket der Bundesregierung.

Bei Vorlage eines aktuellen BerlinPass, zahlen Sie keinen Essensbeitrag nach dem TKGB (Tageskostenbeteiligungsgesetz). Es entstehen Ihnen keine Kosten für Ausflüge (zB. für Kino-, Theater oder Zoobesuche). Wenn wir mehrtägige Fahrten mit Übernachtungen durchführen, beantragen Sie bitte bei der für Sie zuständigen Stelle die Kostenübernahme. Der zusätzliche KiTa-Beitrag reduziert sich um 45,00 € pro Kind / Monat.

Förderverein

Eine Mitgliedschaft im Förderverein unterstützt die regelmäßigen Fahrten in den Wald um das Konzept der Natur- und Waldpädagogik umzusetzen. Weitere Informationen und Antrag zur Fördermitgliedschaft finden Sie hier.

Schließzeiten 2023 – 2024